Senat gegen Kürzungen im Minderheitenunterricht

Mit den Mitteln für den minderheitensprachlichen Unterricht setzte sich am 11. Januar auch der Bildungsausschuss des Senats auseinander. Foto: Senat RP/Wochenblatt.pl

In seiner heutigen Sitzung hat der Senatsausschuss für Wissenschaft, Bildung und Sport eine Änderung des Haushaltsgesetzes für 2022 beschlossen, die eine Erhöhung der Ausgaben um 39 Mio. PLN für den Unterricht von Deutsch als Minderheitensprache vorsieht.
In der Debatte des Senatsausschusses sprach unter anderem Ryszard Galla, Abgeordneter der deutschen Minderheit. Laut Galla sei durch diese Kürzung Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit zum Erlernen der deutschen Sprache verwehrt und sie bedeute auch eine gravierende Kürzung der kommunalen Haushalte, da letztendlich die Selbstverwaltungen über die Mittel für den minderheitensprachlichen Unterricht verfügen und nicht die Minderheitenorganisation selbst.
Jan Wyrowiński, ehemaliger stellvertretender Senatsvorsitzender, Präsident des Kaschubisch-Pommerschen Verbandes, verteidigte ebenfalls den Unterricht in Minderheitensprachen: „Ich möchte sie bitten dem Haushalt die Gestalt wiederzugeben, die er vor den Kürzungen beim Unterricht der Minderheitensprachen hatte. Das Schicksal der kaschubischen Sprache liegt in den Händen von uns Kaschuben und dem polnischen Staat. Jede Veränderung zum Schlechten muss uns Angst machen”, sagte Wyrowiński.
Der stellvertretende Bildungsminister Dariusz Piontkowski betonte daraufhin, dass die Regierung keine Änderungen im Unterricht der kaschubischen Sprache und der meisten anderen plane. „Die Änderung wurde von Abgeordneten eingebracht. Solange es keine endgültige Fassung des Haushaltes gibt, hat das Ministerium keine Änderungen im Unterricht von Minderheitensprachen vorbereitet“, so Piontkowski.
Letztendlich stimmten sieben Senatoren dafür, 40 Mio. PLN für den Unterricht in Minderheitensprachen wiederherzustellen, zwei Senatoren waren dagegen und zwei enthielten sich der Stimme. Die Mittel für den Unterricht von Minderheitensprachen sollen jedoch nach dieser Änderung aus Mehrwertsteuer- und Verbrauchsteuereinnahmen kommen.

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