Glück auf – Hymne der Bergleute ist Kulturgut

Das Steigerlied - eine Hymne mit identitätsstiftender Bedeutung Foto: unesco.de/Ina Fassbender

»Glück auf, Glück auf, der Steiger kommt« – das Steigerlied wurde seit Jahrhunderten und wird noch heute in allen Bergbauregionen des heutigen und einstigen Deutschlands gesungen. Es steht für Identität und Gemeinschaft in den vom Berg- und Hüttenwesen geprägten Kulturlandschaften.

Die Kulturministerkonferenz hat gestern (15. März 2023) entschieden, das Singen des Steigerlieds in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufzunehmen.

Der Antrag »Singen des Steigerlieds« wurde 2021 durch den Verein Ruhrkohle Musik e.V. in Nordrhein-Westfalen als länderübergreifende Initiative eingereicht und betont die Bedeutung des Liedes für alle Bergbauregionen Deutschlands.

Die Ursprünge des Steigerlieds reichen bis in das 16. Jahrhundert zurück. Der erste Beleg für eine öffentliche Aufführung findet sich in der Beschreibung einer Festveranstaltung, die 1678 in Schneeberg zu Ehren des sächsischen Kurfürsten Johann Georg II. abgehalten wurde. Thema des Steigerlieds ist die Hoffnung der Bergleute, nach der harten und gefährlichen Arbeit im Bergwerk wieder ans Tageslicht und zu ihren Familien zurückzukehren. Details des Liedtextes variieren je nach Region.

Das Lied wird in der Regel stehend gesungen und ist fester Bestandteil von Bergparaden im Erzgebirge, im Harz, im Ruhrgebiet, im Saarland oder Oberschlesien.

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